Sven Kirst Gebäudebewertung

Genießen Sie das gute Gefühl, eine solide Grundlage für eine Immobilienbewertung zu haben.

Beratung / Auskunft:

Beratung in mündlicher oder schriftlicher Form als Entscheidungshilfe beim Erwerb einer Wohnimmobilie oder als Vorüberlegungen bei Übertragung (Schenkung, Vererbung) geeignet.

Kompaktgutachten

Diese Gutachten-Variante ist kostengünstiger, weil davon ausgegangen wird, dass die vorgelegten Unterlagen richtig sind und nicht mehr aufwändig nachrecherchiert werden müssen. Die Wertermittlungen dienen meist zur Kaufpreisfindung und für die steuerlichen Ansätze des Finanzamtes.

gerichtsfeste Gutachten oder für Kreditinstitute

Die Anforderungen für das Gericht als Auftraggeber sind am strengsten. Der Zeitaufwand für Erkundigung, Recherche und der dazugehörigen Dokumentation ist erheblich. Sie benötigen ein Gutachten, das den Beleihungswert nach den Regeln der Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV) feststellt.

Grundsätzlich wird jede Gutachten-Variante mit Sorgfalt und Genauigkeit ausgearbeitet. Die Ergebnisse werden, ausgenommen die mündliche Beratung, stets in einer schriftlichen Dokumentation dargestellt. Unterschiede können sich aber bei der Vorgehensweise, bei der Datenzusammenstellung, der Auswertung der Daten und der daraus resultierenden Dokumentation ergeben. Maßgeblich dafür ist das erforderliche Maß der Genauigkeit und die geforderte „Gerichts-“Festigkeit der Dokumentation.

Sie wollen eine Immobilie kaufen / verkaufen?

Sie benötigen eine sachverständige Aussage zum Verkehrswert/Marktwert oder eine fundierte
Immobilienbewertung nach Anforderungen für die Beleihungswertverordnung.

Professionelle Bewertung

Sie wollen ein Haus oder eine Wohnung kaufen oder verkaufen? Ist der Preis gerechtfertigt?

Sie benötigen ein sachverständiges, gerichtsfestes Gutachten nach Immobilienwertverordnung? 

Ich prüfe Ihr Wunschobjekt vor dem Kauf

Sie benötigen eine mündliche oder schriftliche Grundlage für eine Entscheidungshilfe bei dem Erwerb einer Wohnimmobilie oder als Vorüberlegung bei einer Übertragung (Schenkung, Erbschaft)

Ihr Sachverständiger

Ein Sachverständiger ist sachkundig und hat überdurchschnittliche fachliche Sachkunde auf einem bestimmten Gebiet. Dennoch ist die Berufsbezeichnung “Sachverständiger” nicht geschützt.

Dem gegenüber muss der EU-zertifizierte Sachverständige nach DIN EN ISO/IEC 17024 regelmäßig seine persönliche Eignung, hohe fachliche Qualifikation, Berufserfahrung gegenüber einer akkreditierten Zertifizierungsstelle nachweisen.

Sven Kirst

Durch die erste berufliche Ausbildung zum Maurergesellen und die anschließende Weiterbildung zum staatlich geprüften Bautechniker besitze ich die technischen und baurechtlichen Voraussetzungen, für eine beratende Tätigkeit in der Immobilienbranche.

Diese Kenntnisse konnte ich zusammen mit einer Mitarbeit bei einem Immobilienmaklerportal auf dem kaufmännischen und marktpreisgerechten Bereich erweitern.

Dem derzeitigen Höhepunkt bildet die Weiterbildung und das Bestehen der Prüfung zum zertifizierten Sachverständigen für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken.

 

Dabei besitze ich sowohl die nationale Zertifzierung nach PersCert TÜV

als auch die europäische Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024

Die Wahl eines Sachverständigen

Immobiliensachverständige erstellen ökonomische Gutachten für die Bewertung von unbebauten und bebauten Grundstücken, Gebäuden sowie von Mieten und Pachten. 

Bei Ehescheidungen oder Erbenauseinandersetzungen, zu Beleihungszwecken oder bei Konfrontationen mit dem Finanzamt – die Bewertung einer Immobilie durch einen Sachverständigen kann durchaus sinnvoll bzw. sogar notwendig sein.

In Deutschland ist die Bezeichnung „Sachverständiger“ bzw. „Immobiliensachverständiger“ rechtlich nicht geschützt. Daraus ergibt sich ein Problem: Auch weniger oder nicht ausreichend qualifizierte Personen können sich so bezeichnen. Verbraucher sollten daher unbedingt auf die nachweislichen Qualifikationen eines Sachverständigen achten, bevor sie einen Sachverständigen beauftragen. Die besondere Sachkunde eines Sachverständigen basiert auf:

  • seine Ausbildung, 
  • die Praxiserfahrung und 
  • laufende Fortbildung. 

Für den Verbraucher ist es nicht immer einfach, den qualifizierten Sachverständigen zu erkennen. Die Zertifikate nach PersCertTÜV und nach DIN EN ISO/IEC 17024, welche nur nach einer genormten und ausführlichen Prüfung erteilt werden, sind neben der Zugehörigkeit zu einem Sachverständigenverband ein sicheres Indiz für diese Sachkunde. 

Von entscheidender Bedeutung ist die Objektivität eines Sachverständigen. In vielen Fällen liest nicht nur der Auftraggeber das Gutachten, sondern auch Dritte (Banken, Kaufinteressenten etc.). Sie vertrauen auf die Richtigkeit des Gutachtens und treffen auf Grundlage des Gutachtens ihre Entscheidungen. Ein Immobiliensachverständiger muss darum sein Gutachten unter der objektiven Würdigung der rechtlichen Gegebenheiten, der tatsächlichen Eigenschaften und sonstigen Beschaffenheiten des Grundstücks, ohne Rücksichtnahme auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse seines Auftraggebers erstellen.

Anders als bei anderen Beratungsberufen (zum Beispiel Rechtsanwälte), welche ihr Arbeitsergebnis auf die Bedürfnisse ihres Mandanten abstellen, muss ein Immobiliensachverständiger das Ergebnis seiner Arbeit – unabhängig von den Ergebniswünschen seiner Auftraggeber – objektiv und unparteiisch zu ermitteln. Darum wird eine wirtschaftliche Unabhängigkeit von seinen Auftraggebern gefordert und im Rahmen seiner Prüfung durch die Akkreditierungsstelle regelmäßig geprüft.

Wichtig: Sie benötigen eine belastbare Bewertung? Dann erkundigen Sie sich, dass der Immobiliensachverständige ein Wertgutachten erstellen kann, das von Behörden und Gerichten anerkannt wird. Das ist durch die Prüfung nach DIN EN ISO/IEC 17024 gegeben.

Leistungen

Verkehrswertgutachten (Marktwertgutachten) nach § 194 BauGB

  • als Grundlage für gerichtliche und außergerichtliche Vermögensauseinandersetzung
  • als Entscheidungsgrundlage für den Immobilienkauf oder -verkauf
  • für Portfolio-Ratings
  • zur Vorlage beim Finanzamt (Erbschaftssteuer, Schenkungssteuer)
  • über Mieten und Pachten (privat und geschäftlich)
  • als Verhandlungsgrundlage für allgemeine Immobilientransaktionen
  • als Grundlage zur Wertermittlung von Belastungen und Rechten

für Objekte in ganz Sachsen und in Ausnahmefällen auch darüber hinaus.

Gutachten nach Internationalen Bewertungsstandards

 

  • Ermittlung des Marktwertes nach europäischen und internationalen Bewertungmethoden
  • Beleihungswertgutachten i. S. der BelWertV

Die Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV) stellt für die in der Finanzwirtschaft tätigen Immobiliengutachter besondere Anforderungen. Gemäß § 6 BelWertV wird eine entsprechende Qualifikation bei Personen, die von einer staatlichen, staatlich anerkannten oder nach DIN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle als Sachverständiger oder Gutachter für die Wertermittlung von Immobilien bestellt oder zertifiziert worden sind, vermutet.

1. Auftrag für eine Beratung oder ein Gutachten:

Bitte informieren Sie sich im Vorfeld über die Vertragsbedingungen. Diese können hier als PDF geladen werden und sofort ausgefüült an mich zurück gesendet werden. Natürlich stehe ich Ihnen auch für ein Vorgespräch zur Verfügung.

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2. Erforderliche Unterlagen:

Zur besseren und schnelleren Bearbeitung Ihres Anliegens sind die erforderlichen Unterlagen aufgeführt. Nach Erteilung einer Vollmacht Ihrerseits ist die Beschaffung dieser Unterlagen auch durch mich gegen eine Berechnung der Leistung möglich.

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3. Honorartabelle:

Gutachten zur Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken werden gerichtsfest nach gesetzlichen Verordnungen erstellt. Das Honorar für die Gutachtenerstellung richtet sich nach dem Wert der Immobilie, wird als Honorar pro Stunde vereinbart oder zu einem Festpreis erstellt (das entscheiden Sie). Grundlage ist hierfür die vom Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V. festgelegte Richtline zur Berechnung von Honoraren für Wertermittlungsgutachten über Immobilien.

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Wann empfiehlt sich ein kostenpflichtiges Wertgutachten eines Immobiliensachverständigen?

 

In vielen Fällen benötigen Eigentümer, die ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück verkaufen wollen, kein Gutachten. In anderen Situationen empfiehlt sich ein Immobiliensachverständiger. Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen ist dessen Gutachten sogar unabdingbar. Nur ein Gutachten von einem offiziellen Immobiliensachverständigen hat vor Gericht Bestand. Ein kostenpflichtiges Wertgutachten eines Sachverständigen empfiehlt sich, wenn Sie

  • sich in einem Scheidungsverfahren gerichtlich auseinandersetzen
  • eine Erbstreitigkeit vor Gericht klären lassen wollen
  • den Verkehrswert einer Immobilie gegenüber dem Finanzamt dokumentieren möchten
  • Ihr Betriebsvermögen feststellen lassen möchten
  • vor einer Zwangsversteigerung stehen.

Auch wenn Sie ein altes Gebäude kaufen, bei dem jahrelang keine Modernisierungen erfolgten, kann ein Sachverständiger helfen. Gleiches gilt bei halbfertigen Gebäuden oder im Ausbau befindlichen Häusern. Hier ist es möglicherweise ebenfalls kompliziert, die schon erbrachten und noch zu leistenden Handwerkerarbeiten genau zu taxieren.